Meist sind Münzen und Barren aus Gold nach § 25c UStG (Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold) von der Mehrwertsteuer befreit.
Absatz 2 lautet:
"Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Gold in Barren- oder
Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem
Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
2. Goldmünzen, die
einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800
geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder
waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert
ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."
Liegt der Sammlerwert einer Goldmünze also um mehr als 80
Prozent über dem Goldpreis, dann wird der volle Mehrwertsteuersatz erhoben.
Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die
Goldmünzen in einem EU-Amtsblatt gelistet sind. Im aktuellen Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2014 des Bundesministeriums der Finanzen in
Berlin vom 26. Mai 2014 finden sich unter anderem folgende Münzen:
Deutschland: diverse Werte in DM, Euro und Mark
Österreich: diverse Werte in Corona, Euro, Florin und
Schilling
Schweiz: 10, 20, 50, 100 Francs