Seit langem schon geistern Gerüchte durch die Medien, nach
denen Silbermünzen vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz "befreit" werden
sollen (siehe auch das Edelmetall-Buch, S. 159). Nun ist es so gut wie beschlossen. Ab 2014 werden nicht mehr 7 Prozent, sondern
volle 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine entsprechende Beschlussempfehlung
ging am 5. Juni 2013 vom Vermittlungsausschuss an den Deutschen Bundestag.
Die Änderung ist im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
(AmtshilfeRLUmsG – siehe Drucksache 17/13722 des Deutschen Bundestags, S. 44) geregelt. Sie bezieht sich auf Paragraph 12, Absatz 2 Umsatzsteuergesetz
(UStG). Dieser verweist auf die in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, welche
dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Silbermünzen finden sich unter Nummer 54
c) unter der Bezeichnung "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert".
Die Änderung nimmt nun die in "den Nummern 53 und 54 bezeichneten Gegenstände"
(Kunstgegenstände und Sammlungsstücke) vom ermäßigten Umsatzsteuersatz aus.