Wie bereits in einem
früheren Beitrag berichtet, hat die Deutsche Bundesbank kund getan, einen Teil ihres im Ausland
(hoffentlich noch) liegenden Goldes nach Deutschland zu holen und in Frankfurt
einzulagern. Der zunehmende Druck des Bundesrechnungshofes, der Initiative
"Holt unser Gold
heim"
und nicht zuletzt der Öffentlichkeit dürfte sie zu dieser Ankündigung gebracht
haben. Bemängelt wird beispielsweise, dass die Bestände im Ausland seit
Jahrzehnten nicht überprüft wurden.
Ende 2013 gab die Bundesbank bekannt, dass im Jahr 2013
knapp
37 Tonnen Gold im Wert von 1,1 Milliarden Euro aus Paris und New York nach Frankfurt überführt
wurden – eine Menge freilich, die weit hinter den Erwartungen zurück blieb.
Am 11. Januar 2014 bemerkte
Die Welt,
dass die Bundesbank sich bei ihren Darstellungen widersprochen hat. Zunächst
habe sie vermeldet, dass die Goldbarren vor dem Transport noch in den USA
eingeschmolzen worden seien. Nach kritischen Anfragen hieß es dann,
Originalbarren seien geliefert worden.
Diese Unstimmigkeit nährt den immer wieder geäußerten
Verdacht, dass die Goldbestände – abweichend von sämtlichen Zusicherungen – eben
teilweise nicht physisch vorhanden sind. Denn alle Seriennummern der
Originalbarren müssten bekannt sein. Durch Einschmelzen irgendwelchen Goldes und Lieferung der daraus gegossenen Barren anstelle der Originale lässt sich verschleiern, dass Originalbarren womöglich nicht mehr existieren. Dabei sollen sie von der Fed in New York doch eigentlich "verwahrt", also sicher und unangetastet aufbewahrt werden.
An dieser Stelle sei noch einmal auf die
Erklärung der Deutschen Bundesbank zur Bilanzierung der Goldreserven vom 23. Oktober
2012 hingewiesen. Darin heißt es: "An der Integrität, Reputation und Sicherheit
dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel. Das Eigentum an den
Barren bleibt durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und
begründet ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genießt die Bundesbank
als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor
Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist
ausgeschlossen."
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die
Begründung der Bundesbank für die Lagerung von Goldreserven im Ausland vom 28. November 2012. Sie
schließt wie folgt: "Die Zentralbanken der Welt haben weit über 150 Jahre
Erfahrung damit, miteinander Gold zu handeln, zu tauschen und auf gegenseitige
Rechnung zu lagern. Sie taten und tun dies sicher, verlässlich und diskret –
selbst in schwierigen Zeiten. Für den Umgang und den Austausch mit Reservegold
zwischen den Zentralbanken gibt es seit Jahrzehnten Institutionen, Regeln,
Abkommen und Absprachen. Zentralbanken arbeiten traditionell eng zusammen; sie
bilden ein internationales Netz, in dem sie gegenseitig und füreinander Konten,
Wertpapier-, aber auch Golddepots führen. Diskretion ist dabei auch ein Gebot
der Sicherheit, und Sicherheit das erste Gebot bei Zentralbankgeschäften."
Da passt umgeschmolzenes Gold nicht recht ins Bild.
Und so tappen wir unverändert im Dunkeln, was die wahren Goldbestände der Bundesbank unseres Vertrauens angeht…