Samstag, 25. Januar 2014

Rhodium: Angebot und Nachfrage 2013 (vorläufig)


In seinem Interimsbericht gibt Johnson Matthey geschätzte Marktdaten für das Jahr 2013 bekannt. Der Bericht ist im November 2013 erschienen. Die Zahlen basieren auf den bis Ende September vorliegenden Daten, sind also als vorläufig anzusehen und werden später noch korrigiert.

Rhodiumangebot in Kilogramm
2011
2012
2013*
Minenproduktion
23.794
22.426
22.426
Recycling
8.616
7.838
8.740
Gesamt
32.410
30.264
31.166
Eigene Umrechnung von Unzen in Kilogramm
Rhodiumnachfrage in Kilogramm
2011
2012
2013*
Chemische Industrie
2.239
2.519
2.457
Elektroindustrie
187
187
218
Fahrzeugkatalysatoren
22.239
24.572
24.914
Glasindustrie
2.395
964
1.244
Sonstige
1.182
2.053
2.768
Gesamt
28.242
30.295
31.601
Lagerbestände (Puffer)
4.168
-31
-435
* = Hochrechnungen nach Stand Ende September 2013
Quelle: Johnson Matthey

Angaben für das Jahr 2012 wurden ebenfalls leicht korrigiert (siehe auch Das Edelmetall-Buch, S. 194 ff).

Donnerstag, 23. Januar 2014

Goldreserven der Notenbanken im Januar 2014


Die offiziellen Goldreserven der Zentralbanken oder Notenbanken und internationaler Organisationen belaufen sich im Januar 2014 nach Angaben des World Gold Council auf insgesamt 31.924,7 Tonnen.

Rang
Staat oder Organisation
Tonnen
1
USA
8.133,5
2
Deutschland
3.387,1
3
Internationaler Währungsfonds
2.814,0
4
Italien
2.451,8
5
Frankreich
2.435,4
6
China
1.054,1
7
Schweiz
1.040,1
8
Russland
1.015,1
9
Japan
765,2
10
Niederlande
612,5
11
Indien
557,7
12
Türkei
506,3
13
Europäische Zentralbank
502,1
14
Taiwan
423,6
15
Portugal
382,5
16
Venezuela
367,6
17
Saudi Arabien
322,9
18
Großbritannien
310,3
19
Libanon
286,8
20
Spanien
281,6
21
Österreich
280,0
22
Belgien
227,4
23
Philippinen
193,0
24
Algerien
173,6
25
Thailand
152,4
26
Kasachstan
139,5
27
Singapur
127,4
28
Schweden
125,7
29
Südafrika
125,1
30
Mexico
123,3
31
Libyen
116,6
32
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich
115,0
33
Griechenland
112,1
34
Korea
104,4
35
Rumänien
103,7
36
Polen
102,9
37
Australien
79,9
38
Kuwait
79,0
39
Indonesien
78,1
40
Ägypten
75,6

Welt insgesamt
31.924,7

Die komplette Liste mit 100 Staaten und Organisationen finden Sie hier

Informationen zu den Goldreserven der Deutschen Bundesbank finden Sie hier

Donnerstag, 16. Januar 2014

Verwirrung bei Rückführung des Bundesbank-Goldes


Wie bereits in einem früheren Beitrag berichtet, hat die Deutsche Bundesbank kund getan, einen Teil ihres im Ausland (hoffentlich noch) liegenden Goldes nach Deutschland zu holen und in Frankfurt einzulagern. Der zunehmende Druck des Bundesrechnungshofes, der Initiative "Holt unser Gold heim" und nicht zuletzt der Öffentlichkeit dürfte sie zu dieser Ankündigung gebracht haben. Bemängelt wird beispielsweise, dass die Bestände im Ausland seit Jahrzehnten nicht überprüft wurden.

Ende 2013 gab die Bundesbank bekannt, dass im Jahr 2013 knapp 37 Tonnen Gold im Wert von 1,1 Milliarden Euro aus Paris und New York nach Frankfurt überführt wurden – eine Menge freilich, die weit hinter den Erwartungen zurück blieb.

Am 11. Januar 2014 bemerkte Die Welt, dass die Bundesbank sich bei ihren Darstellungen widersprochen hat. Zunächst habe sie vermeldet, dass die Goldbarren vor dem Transport noch in den USA eingeschmolzen worden seien. Nach kritischen Anfragen hieß es dann, Originalbarren seien geliefert worden.

Diese Unstimmigkeit nährt den immer wieder geäußerten Verdacht, dass die Goldbestände – abweichend von sämtlichen Zusicherungen – eben teilweise nicht physisch vorhanden sind. Denn alle Seriennummern der Originalbarren müssten bekannt sein. Durch Einschmelzen irgendwelchen Goldes und Lieferung der daraus gegossenen Barren anstelle der Originale lässt sich verschleiern, dass Originalbarren womöglich nicht mehr existieren. Dabei sollen sie von der Fed in New York doch eigentlich "verwahrt", also sicher und unangetastet aufbewahrt werden.

An dieser Stelle sei noch einmal auf die Erklärung der Deutschen Bundesbank zur Bilanzierung der Goldreserven vom 23. Oktober 2012 hingewiesen. Darin heißt es: "An der Integrität, Reputation und Sicherheit dieser ausländischen Lagerstellen gibt es keinen Zweifel. Das Eigentum an den Barren bleibt durch die Verwahrung bei den Partnernotenbanken unberührt und begründet ein insolvenzsicheres Recht. Darüber hinaus genießt die Bundesbank als Notenbank einen besonderen Immunitätsschutz und damit auch Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Eine Vermischung mit den Beständen Dritter ist ausgeschlossen."

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Begründung der Bundesbank für die Lagerung von Goldreserven im Ausland vom 28. November 2012. Sie schließt wie folgt: "Die Zentralbanken der Welt haben weit über 150 Jahre Erfahrung damit, miteinander Gold zu handeln, zu tauschen und auf gegenseitige Rechnung zu lagern. Sie taten und tun dies sicher, verlässlich und diskret – selbst in schwierigen Zeiten. Für den Umgang und den Austausch mit Reservegold zwischen den Zentralbanken gibt es seit Jahrzehnten Institutionen, Regeln, Abkommen und Absprachen. Zentralbanken arbeiten traditionell eng zusammen; sie bilden ein internationales Netz, in dem sie gegenseitig und füreinander Konten, Wertpapier-, aber auch Golddepots führen. Diskretion ist dabei auch ein Gebot der Sicherheit, und Sicherheit das erste Gebot bei Zentralbankgeschäften."

Da passt umgeschmolzenes Gold nicht recht ins Bild.

Und so tappen wir unverändert im Dunkeln, was die wahren Goldbestände der Bundesbank unseres Vertrauens angeht…

Dienstag, 7. Januar 2014

Handelsvolumen der CME Gruppe mit Edelmetall-Terminkontrakten


Die CME Gruppe, Muttergesellschaft der Terminbörsen COMEX und NYMEX, gibt die Zahlen der jährlich an diesen Börsen gehandelten Terminkontrakte ("Futures") wie folgt an:

Edelmetall
Gold
Silber
Platin
Palladiium
Kontraktgröße
100 Unzen
5.000 Unzen
50 Unzen
100 Unzen
2010
44.730.345
12.826.666
1.486.507
901.584
2011
49.175.593
19.608.557
1.993.263
1.139.529
2012
41.233.003
12.939.749
2.379.073
996.787
2013
44.614.289
14.094.423
2.993.283
1.317.105

Es ist allerdings zu beachten, dass die Kontraktgröße – je nach Edelmetall – unterschiedlich ausfällt. So umfasst beispielsweise jeder gehandelte Silber-Terminkontrakt 5.000 Feinunzen.

Seit 2012 werden die Angaben für die Volumina des Handels per "Open Outcry" und "Electronic" getrennt ausgewiesen. Ich habe sie zusammengefasst. Der nicht-elektronische Handel macht nur etwa ein bis zwei Prozent aus.

Dienstag, 10. Dezember 2013

Deutsche Importe und Exporte von Edelmetallen 2012


Am 9. Dezember 2013 veröffentlichte die Deutsche Rohstoffagentur der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ihren neuen Rohstoffbericht (den "Rohstoffbericht 2012" für die Bundesrepublik Deutschland). Darin (S. 41 f.) findet man auch die deutschen Einfuhren und Ausfuhren von Edelmetallen aufgeführt:


Importe 2012 in Tonnen
Exporte 2012 in Tonnen
Gold
100,6
198,2
Silber (Erz, Konzentrate)
5,3
k.A.
Silber (metallisch)
1.261
1.963
Silber (Pulver)
202
k.A.
Platin
27,3
15,7
Palladium
42,7
35,1
Andere PGM
18
21

Andere PGM (Platingruppenmetalle) sind Rhodium, Iridium, Osmium, Ruthenium.

Dass Deutschland Netto-Exporteur von Gold und Silber ist, mag manchen überraschen, denn nennenswerte Bodenschätze dieser Art gibt es im Lande nicht. Gründe hierfür sind einerseits das Recycling von Elektroschrott, Altgold usw. Andererseits fallen Edelmetalle als Beiprodukte bei der Gewinnung vor allem von Kupfer und Blei aus importierten Erzen an.

Der allgemeinen Rohstoffsituation widmet sich das Edelmetall-Buch übrigens in einem eigenen Kapitel, bevor es in acht weiteren Abschnitten detailliert die einzelnen Edelmetalle behandelt.

Sonntag, 8. Dezember 2013

Mehrwertsteuererhöhung durch Differenzbesteuerung nur teilweise abgefedert


In früheren Beiträgen berichtete ich über die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Silbermünzen. In ihrem aktuellen Marktreport vom 6. Dezember 2013 (S. 9) weist die DEGUSSA darauf hin, dass die Steuererhöhung aufgrund der "Differenzbesteuerung" nur zu einem geringen Teil auf den Preis für Silbermünzen durchschlagen wird:

"Ab dem 1. Januar 2014 wird der Mehrwertsteuersatz auf Silbermünzen von bislang 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben; Silberbarren unterliegen bereits einem Satz von 19 Prozent. Grundlage für die Steuererhöhung ist das 'Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG' vom Juni 2013. Bestimmte Silbermünzen bleiben weiter umsatzsteuerfrei, wie die 10-Euro-Gedenkmünzen des Bundes, die als gesetzliche Zahlungsmittel gelten. (Man beachte hier: Die 10 Euro Münzen sind nur noch zu einem kleinen Teil und dann mit hohem Aufgeld in der Polierte-Platte-Ausgabe aus Silber erhältlich.) Die Steuererhöhung würde zunächst einmal eine Preisanhebung für Silber in Höhe von 11,2 Prozentpunkten nahe legen (die Formel lautet: (119/107 - 1) * 100 = 11,2).

Doch dank der 'Differenzbesteuerung' für Silbermünz-Importe aus Nicht-EU-Ländern wird die gefürchtete steuerbedingte Preiserhöhung des weißen Metalls ausbleiben. Und damit dürfte sich auch die Sorge, Silbermünzen könnten ihre Attraktivität gegenüber Silberbarren und Gold (das nach wie vor von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist) einbüßen, als unbegründet erweisen.

Denn für die bekannten Münzen wie Meaple Leaf (Kanada), Koala (Australien) und American Eagle (USA) wird weiterhin die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent gelten. Werden diese importierten Münzen in Deutschland (weiter)verkauft, so unterliegt für den Händler allein die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis der Besteuerung. Der Kunde muss also letztlich nicht eine um 11,2 Prozentpunkte höhere Steuer bezahlen, sondern der Silberpreis dürfte (bei Annahme einer unveränderten Händlermarge) nahezu unverändert bleiben. So gesehen gibt es also keinen Grund, noch zu Jahresschluss die Silberbestände allein aufgrund steuerlicher Erwägungen aufzustocken. Vielmehr sollte der Anleger weiterhin die wirklich wichtigen Motive vor Augen haben: Und hierzu zählt vor allem die Einschätzung des künftigen Weltmarktpreises für das Silber."

Rückfragen bei einem Edelmetallhändler ergaben allerdings, dass der Sachverhalt tatsächlich noch komplizierter ist. Wer denkt sich so etwas bloß aus? Danach ist das Differenzbesteuerungsverfahren auf 3 Jahre befristet und überhaupt nur auf vor 2014 bereits vorhandene Bestände anzuwenden. "Es ist wirklich sehr schwierig und einzelfallabhängig", hieß es. Daher dürften die zusätzlichen 11,2 Prozent am Ende wohl doch dem Endverbraucher in Rechnung gestellt werden.

Beachten Sie zur Differenzbesteuerung § 25a Abs. 1 Nr. 3 UStG sowie zur näheren Erläuterung die Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes Abschnitt 25a.1. UStAE (früher R 276a UStR 2008).