Mittwoch, 4. März 2015

Mehrwertsteuer auf Goldmünzen


Meist sind Münzen und Barren aus Gold nach § 25c UStG (Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold) von der Mehrwertsteuer befreit. Absatz 2 lautet:

"Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:

1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;

2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."

Liegt der Sammlerwert einer Goldmünze also um mehr als 80 Prozent über dem Goldpreis, dann wird der volle Mehrwertsteuersatz erhoben.

Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die Goldmünzen in einem EU-Amtsblatt gelistet sind. Im aktuellen Verzeichnis der Goldmünzen für das Jahr 2014 des Bundesministeriums der Finanzen in Berlin vom 26. Mai 2014 finden sich unter anderem folgende Münzen:

Deutschland: diverse Werte in DM, Euro und Mark

Österreich: diverse Werte in Corona, Euro, Florin und Schilling

Schweiz: 10, 20, 50, 100 Francs